Gebärdensprachdolmetscher
Die Regelung von Solidarität mit Hörgeschädigten a.s.b.l. über die Kosten der Dolmetscher gilt nur für die bei der Beratungsstelle angestellten Dolmetscher.
Die Dolmetscher dieser Liste können bestellt werden, müssen aber nach ihren Kosten bezahlt werden - nicht über die Beratungsstelle.
Dolmetschkosten 40 - 60 € /Stunde
Fahrtzeit 40 - 60 €/ Stunde
Fahrtkosten 0.30€ /Km
Herr Schmauder-Reichert Michael
Schriftdolmetscher
Frau Pintea Silvia-Gabriela
Frau Reike Barbara
Frau Paust Dorothea