Horberatung


 

Gebärdensprachdolmetscher


Die Regelung von Solidarität mit Hörgeschädigten a.s.b.l. über die Kosten der Dolmetscher gilt nur für die bei der Beratungsstelle angestellten Dolmetscher.

Die Dolmetscher dieser Liste können bestellt werden, müssen aber nach ihren Kosten bezahlt werden - nicht über die Beratungsstelle.

Dolmetschkosten  40 - 60 € /Stunde
Fahrtzeit  40 - 60 €/ Stunde
Fahrtkosten 0.30€ /Km


Michael Schmauder.jpg Herr Schmauder-Reichert Michael

 


gaby_portrait_klein.jpg Frau Pintea Silvia-Gabriela

 


kein_bild kleng.gif Frau Reike Barbara

 


Claudine Bohre-Pschel.jpg Frau Bohère-Püschel Claudine

 


Dorothea Paust.jpg Frau Paust Dorothea

 


 


 

Schriftdolmetscher

 

kein_bild kleng.gif Schriftdolmetschervermittlung Rheinland-Pfalz / Saarland