Arbeitswelt hörgeschädigter Menschen
Wichtige Punkte für den Arbeitgeber:
- Über die Art und das Ausmaß der Hörschädigung informiert sein und die Stärken und Schwächen des hörgeschädigten Arbeitnehmers kennen.
- Nützliche Kommunikationshilfen kennen: z.B.: die Beachtung der Lichtverhältnisse für optimale Absehmöglichkeiten, eine gute Raumakustik, das Vermeiden von Störgeräuschen, die einfache und schriftliche Information über Änderungen, u. a.
- mit dem Einverständnis der hörgeschädigten Person, die Mitarbeiter über Kommunikationstipps, den Umgang mit dem hörgeschädigten Kollegen, Gebärdensprachkurse, usw. informieren.
- Den hörgeschädigten Mitarbeiter in den kommunikativen Alltag am Arbeitsplatz integrieren.
- Computer oder andere technische Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die die Kommunikation am Arbeitsplatz zwischen hörenden und hörgeschädigten Mitarbeitern erleichtern können (z.B. E-Mail oder SMS).
- Genaue Informationen an den hörgeschädigten Arbeitnehmer geben über das betroffene Arbeitsfeld und die auszuübenden Tätigkeiten. Bei Bedarf kann ein Gebärdensprachdolmetscher helfen.
- Bei neuen Anweisungen ist es wichtig nach zu fragen, ob alles verstanden wurde.
- Ein Informationsblatt über die internen Regeln (Urlaubsantrag, Arbeitszeiten, Pausen, usw.) und die Tätigkeiten am Arbeitsplatz soll der hörgeschädigten Person ausgehändigt werden, so dass sie sich in Ruhe zu Hause damit auseinandersetzen kann und sich über bestimmte Bereiche noch weiter informieren zu kann.
Wichtige Punkte für die Kollegen von hörgeschädigten Menschen:
- Den hörgeschädigten Kollegen immer von vorne anreden, das Absehbild (Mund) nicht verdecken.
- Neue Informationen immer mündlich, wie auch schriftlich, weitergeben. Informationen direkt und nicht nebenbei weitergeben.
- Unnötigen Lärm vermeiden. Den hörgeschädigten Mitarbeiter in den Kommunikationsalltag einbinden und sich nicht scheuen mit ihm in Kontakt zu treten.
- Beim Dialog nicht zu viel gestikulieren, klar und deutlich artikulieren und nicht zu schnell reden.
- Auch für so genannten Smalltalk muss der hörgeschädigte Mitarbeiter vom Mund absehen, dies verlangt ihm viel Konzentration ab. Das Absehen ist daher sehr ermüdend. Deshalb braucht der hörgeschädigte Mitarbeiter Hörpausen, dies gilt während der Arbeit und in den Pausen. Dies soll auch bei Weiterbildungen oder Besprechungen beachtet werden.
- Im Gespräch mit dem hörgeschädigten Mitarbeiter nicht ungeduldig werden und ihn nicht unter Zeitdruck setzen.
Wichtige Punkte für Versammlungen/Besprechungen oder Weiterbildungen:
- Vor dem Vortrag soll ein Handout ausgeteilt werden. Dies verschaft einen Überblick.
- Den Bedarf an technischen Hilfsmitteln oder Kommunikationshelfern bei der hörgeschädigten Person erfragen.
- Bei Bedarf einen Kommunikationshelfer zur Unterstützung einschalten.
- Die Kommunikationsregeln müssen beachtet werden, die Teilnehmer dürfen nicht gleichzeitig sprechen.
- Die hörgeschädigte Person sollte in der vordersten Sitzreihe Platz nehmen, um optimale Absehbedingungen zu haben.
- Lautes Klatschen als Zuschauer vermeiden, da dies sehr schmerzhaft für Hörgeräteträger/CI-Träger sein kann.
- Die vortragende Person sollte sich nicht vom Publikum abwenden und sich auch nicht im Raum hin und herbewegen.
- Der Versammlungsraum soll schallarm, relativ reizarm und gut belichtet sein.
- Der Vortrag soll visualisiert werden z.B.: durch eine Powerpointpräsentation, Flipchart, usw.
- Bei Graphiken auf unnötige, ablenkende Animationen verzichten.
- Der Referent sollte auf ein angemessenes Sprechtempo achten.
- Zwischenzeitlich soll vom Referenten überprüft werden, ob alles verstanden wurde, oder ob etwas wiederholt werden soll.
- Bei Gruppendiskussionen soll angedeutet werden, wer als nächstes spricht, so hat der hörgeschädigte Teilnehmer die Möglichkeit diese Person anzusehen, bevor sie zu sprechen beginnt.
- Bemerkungen oder Fragen aus dem Publikum sollen vom Referenten wiederholt und dann erst beantwortet werden.