Horberatung


 

Menschliche Hilfe


Beim Ministerium für Familie und Integration können Personen mit einer sensorischen Behinderung
Unterstützung bei Weiterbildungen und Examen beantragen.

Für wen ist die Hilfe:
Für Personen mit sensorischen Behinderungen,
also seh- und/oder hörbehinderte Menschen.

Die Kostenübernahme für die Unterstützung wird angeboten bei:
    - einer beruflichen Weiterbildung
    - einem gesetzlich vorgeschriebenem Promotions
    - oder Karriereexamen

Art der Unterstützung:
    - menschliche Hilfe ( z. Bsp. : Gebärdensprachdolmetscher,
      Schriftdolmetscher, usw.)

    - computergestützte oder materielle Hilfe

Die Übernahme der Kosten für die Unterstützung gilt für:
    - Angestellte, Freiberufler, die den individuellen Bildungsurlaub
     (Gesetz vom 24.10.2007) in Anspruch nehmen
            
 - Beamte, öffentlich Angestellte, die den individuellen Bildungsurlaub (Artikel 28r des geänderten Gesetzes vom 16.04.1979) in Anspruch nehmen.

Diese Unterstützung gilt für Weiterbildungen die in Luxemburg oder im Ausland angeboten werden:
   - von verschiedenen luxemburgischen Berufskammern

   - von Privatanbietern (durch Erziehungsministerium anerkannt)

 - von öffentlich oder staatlich anerkannten privaten Schulen, öffentlichen Instanzen und Ausbildungszentren, die öffentlich anerkannte Diplome aushändigen

Was muss man machen:

1. Antrag vor Beginn der Weiterbildung/Examen beim Ministerium für Familie und Integration einreichen, mit einem Kostenvoranschlag für die Hilfe und allen erforderlichen Unterlagen. 

2. Man erhält Antwort vom Ministerium.
Bei einer Zustimmung:

3. Man bezahlt die Hilfe selber.

4. Man reicht die Rechnung, den Zahlungsbeleg und die Teilnahmebescheinigung beim Ministerium für Familie und Integration ein.

5. Man bekommt die Kosten zurückerstattet.