Menschliche Hilfe
Beim Ministerium für Familie und Integration können Personen mit einer sensorischen Behinderung
Unterstützung bei Weiterbildungen und Examen beantragen.
Für wen ist die Hilfe:
Für Personen mit sensorischen Behinderungen,
also seh- und/oder hörbehinderte Menschen.
Die Kostenübernahme für die Unterstützung wird angeboten bei:
- einer beruflichen Weiterbildung
- einem gesetzlich vorgeschriebenem Promotions
- oder Karriereexamen
Art der Unterstützung:
- menschliche Hilfe ( z. Bsp. : Gebärdensprachdolmetscher,
Schriftdolmetscher, usw.)
- computergestützte oder materielle Hilfe
Die Übernahme der Kosten für die Unterstützung gilt für:
- Angestellte, Freiberufler, die den individuellen Bildungsurlaub
(Gesetz vom 24.10.2007) in Anspruch nehmen
- Beamte, öffentlich Angestellte, die den individuellen Bildungsurlaub (Artikel 28r des geänderten Gesetzes vom 16.04.1979) in Anspruch nehmen.
Diese Unterstützung gilt für Weiterbildungen die in Luxemburg oder im Ausland angeboten werden:
- von verschiedenen luxemburgischen Berufskammern
- von Privatanbietern (durch Erziehungsministerium anerkannt)
- von öffentlich oder staatlich anerkannten privaten Schulen, öffentlichen Instanzen und Ausbildungszentren, die öffentlich anerkannte Diplome aushändigen
Was muss man machen:
1. Antrag vor Beginn der Weiterbildung/Examen beim Ministerium für Familie und Integration einreichen, mit einem Kostenvoranschlag für die Hilfe und allen erforderlichen Unterlagen.
2. Man erhält Antwort vom Ministerium.
Bei einer Zustimmung:
3. Man bezahlt die Hilfe selber.
4. Man reicht die Rechnung, den Zahlungsbeleg und die Teilnahmebescheinigung beim Ministerium für Familie und Integration ein.
5. Man bekommt die Kosten zurückerstattet.