Pflegeversicherung
Hörgeschädigte Personen können einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen, um Geldleistungen und/oder technische Hilfsmittel zu erhalten:
- Die betroffene Person füllt den Antrag aus.
- der behandelnde HNO Arzt füllt den medizinischen Bericht des Antrages aus
- der komplett ausgefüllte Bericht wird an folgende Adresse geschickt:
Caisse Nationale de Santé - Pflegeversicherung
B.P. 1023 L-1010 Luxemburg
Nach einigen Tagen erhalten Sie per Post eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angekommen ist.
Sie erhalten eine zweiten Brief, darin steht, dass Sie einen von 3 Ärzten aufsuchen müssen, um ein Gutachten zu bekommen.
Die 3 Ärzte sind:
1. Dr. Majerus in Differdange
2. Dr. Panosetti in Luxemburg
3. Dr. Schroeder in Ettelbruck
Nehmen Sie den zweiten Brief mit zum Arztbesuch, die Kosten diesee Arztbesuches werden direkt von der Gesundheitskasse übernommen.
Bei weiteren Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, können Sie sich bei der Beratungsstelle melden.