Gesetzesvorentwurf N°7142

Am 24.07.2018 hat die Abgeordnetenkammer den Gesetzesvorentwurf N°7142 einstimmig angenommen. 

Der Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung.

In diesem Gesetzes geht es um:

  • die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache  in Luxemburg
  • das Recht für hörgeschädigte Menschen beim Kontakt mit staatlichen Behörden die Gebärdensprache zu benutzen
  • das Recht für hörgeschädigte Schüler auf Gebärdensprachunterricht
  • das Recht für hörgeschädigte Schüler auf Unterricht in Gebärdensprache
  • das Recht auf kostenlose Gebärdensprachkurse für Familienangehörige von Hörgeschädigten und für Hörgeschädigte selber.

 

Die genauen Informationen stehen im Gesetzesvorentwurf.

Es gibt auch eine deutsche Übersetzung des Gesetzesvorentwurfs und der Erläuterungen zu den Artikeln.

 

Die Vereinigung Solidarität mit Hörgeschädigten hat eine Stellungnahme geschrieben (siehe unten).

Die Beratungsstelle hat eine Stellungnahme zum Gesetzesvorentwurf geschrieben (siehe unten).

Begründung zu 7142 (363.12 kB)