Menschen mit Hörbehinderung
So vielfältig wie die Hörbehinderung ist, so vielfältig ist auch die Kommunikation der Betroffenen. Zu den Hörbehinderungen gehören die Schwerhörigkeit, die Gehörosigkeit und auch die Ertaubung. Wichtig ist zu verstehen, dass jeder Mesnsch mit einer Hörschädigung anders hört und dementsprechend auch anders kommuniziert. Es ist nicht möglich zu Verallgemeinern und zum Beispiel zu sagen, die gehörlosen Menschen kommunizieren in Gebärdensprache und die schwerhörigen Menschen eher mündlich. Die Gruppe der Menschen mit Hörschädigung ist sehr heterogen und daher muss man auch mehrere Wege gehen, um ihnen Zugang zu verschaffen. Hörgeschädgite Personen brauchen aufgrund des sehr unterschiedlichen Hörvermögens eine Vielzahl von Hilfsmitteln, bzw. Kommunikationshilfen.
In Luxemburg kommunizieren viele, von klein an hochgradig hörgeschädigte Menschen in deutscher Sprache, auch wird in Luxemburg vorrangig die Deutsche Gebärdensprache benutzt. Hörgeschädigte Personen, die vor dem Spracherwerb hochgradig schwerhörig werden, können Probleme mit dem Textverständnis haben. Daher ist eine einfache und direkt Sprache zu bevorzugen.
Umgang mit Menschen mit einer Hörschädigung
Freundliches und gut geschultes Personal sind wichtig damit die Betroffenen sich wohl fühlen und bei Bedarf auf Probleme hinweisen. Wichtig ist, dass das Personal das Angebot für die Betroffenen erklären kann, ihnen mitteilen kann, wo sie am besten sitzen sollen, wo die Dolmetscher sind oder die Induktionsschleife.
Die HörgeschädigtenBeratung bietet auch Sensibilisierungskurse an um auf die Situation der Betroffenen aufmerksam zu machen und über die Kommunikation und den Umgang mit ihnen zu informieren. Personal, welches im Umgang mit Menschen mit einer Hörschädigung geschult ist und z. Bsp. die gehörlosen Gäste mit einer Begrüssung in Gebärdensprache empfängt, ermutigt die Betroffenen die Angebote zu nutzen.
Wie mache ich mein Angebot zugänglich?
Allgemein ist ein vorheriger Kontakt mit der HörgeschädigtenBeratung ratsam. Wir können Informationen zur Zugänglichkeit für Menschen mit Hörschädigungen geben, Dolmetscher anbieten und den Kontakt mit der Gemeinschaft der Betroffenen herstellen. Eine barrierefreie und übersichtliche Homepage mit Informationen in Deutsch und Französisch sind hilfreich. Gebärdensprachnutzer freuen sich über Einladungen oder Informationen in Gebärdensprache, andere Hörschädigte über Videos mit Untertiteln. Am besten werden die Informationen von Betroffenen zu Betroffenen weitergegeben, daher ist der Kontakt mit den Betroffenen selber sehr wichtig. Die Betroffenen brauchen verständliche Informationen über die Art der Zugänglichkeit der Veranstaltung, die Einladung soll sie direkt ansprechen. Informieren Sie also über ihr Angeobt für die Menschen mit Hörschädigung (Gebärdensprache, Schriftsprache, Höranlage, usw.). Gerne können Sie auch die entsprechenden Piktogramme benutzen. Ist eine Reservierung nötig, muss diese auch schriftlich möglich sein, z. Bsp. per SMS, E-Mail oder online.
Technische Übertragungsanlagen
Technische Übertragungsanlagen übertragen den Ton der Beschallungsanlage an die individuellen Hörhilfen der Betroffenen oder an spezielle Empfänger für hörgeschädigte Menschen, die keine Hörhilfen (Hörgeräte oder Implantate) tragen. Für die Träger von Hörhilfen gilt, dass sie ihre Hörhilfe auf die Position T stellen müssen, resp. diese Funktion an der Hörhilfe einstellen müssen.
Es gibt verschiedene Übertragungsanlagen, wobei die Induktionsanlage und die FM-Anlage am häufigsten eingesetzt werden. Die Benutzung von Übertragungsanlagen ermöglicht es den Betroffenen den Ton ohne Nebengeräusche zu hören, ausserdem sind die Betroffenen in ihrer Platzwahl flexibler. Die meisten Betroffenen bevorzugen weiterhin Plätze mit guter Sicht auf die Redner.
Induktionsanlage/Induktionsschleife:
Eine Induktionsanlage kann gut in geschlossenen Räumen, wie Theatern und Veranstaltungsräumen genutzt werden, da sie raumbezogen ist. Die Anlage ist einfach zu bedienen und ermöglicht ein gutes Verständnis auch in lauter Umgebung und bei Widerhall. Die hörgeschädigten Menschen können sich einen Platz innerhalb der Induktionsschleife aussuchen. Es ist wichtig die Betroffenen darüber zu informieren in welchem Bereich sie induktiven Empfang haben, sollte nicht der ganze Raum ausgestattet sein. Die Betroffenen empfangen den Ton der Beschallungsanlage direkt auf ihre Hörhilfe (T-Position), da das Mikrofon von ihrem Hörgerät bei der T-Position ausgeschaltet ist.
Es ist wichtig über das Vorhandensein einer Induktionsanlage mit dem entsprechenden Piktogramm zu informieren und ggf. darüber wo man die Empfänger erhalten kann.
Bei der HörgeschädigtenBeratung können Sie eine mobile Induktionsanlage ausleihen.
Funkübertragungsanlagen (FM-Anlagen):
Funkübertragungsanlagen sind mobil, leicht tranportabel und ortsunabhängig. Sie sind personenbezogen. Sie bestehen aus einem FM Sender mit angekoppeltem Mikrofon welches das Signal drahtlos an den Empfänger (Hörhilfe) überträgt. Die Hörhilfe muss mit der T-Position ausgestattet sein oder über einen entsprechenden Empfänger (Audioschuh) angeschlossen werden. Es gibt auch Kopfhörer mit Empfängern für hörgeschädigte Menschen ohne Hörhilfen. Der Einsatz von FM-Anlagen ermöglicht den Betroffenen die freie Platzauswahl und Bewegungsfreiheit. FM-Anlagen sind daher auch für Führungen einsetzbar.
Es gibt kleine FM-Anlagen, die mit der persönlichen Hörhilfe und einem Mikrofon nutzbar sind und Koffersysteme mit mehreren Empfängern. FM-Anlagen ermöglichen einen mehrkanaligen Einsatz, beim Einsatz von mehreren Übertragungssystemen kann es daher zu Störungen kommen. Viele Betroffenen besitzen eine kleine FM-Anlage.
Kommunikationshilfen
Bei der HörgeschädigtenBeratung können Sie Schriftdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscher bestellen. Denken Sie rechtzeitig daran die Dolmetscher einzuplanen. Je nach Sprache und Dauer der Veranstaltung sind zusätzliche Dolmetscher notwendig.
Weiter Informationen erhalten Sie hier.