Autosteuerbefreiung
Für die Besitzer der Invalidenkarte B und C gibt es eine Autosteuerbefreiung.
Dann müssen keine Steuern für das Auto bezahlt werden. Das Auto muss aber auf dich zugelassen sein, das heisst auf deinen Namen angemeldet sein!
Hierfür musst du:
- das Antragsformular ausfüllen:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/transports-mobilite/transports-individuels/aides-financieres-acquisition-detention-vehicule/paiement-taxe-vehicule-automoteur/index.html -
eine Kopie deiner Invalidenkarte B oder C machen,
- den ausgefüllten Antrag mit der Kopie der Invalidenkarte an diese Adresse schicken:
Douanes et Accises
Recettes Autos
B.P. 182
L-7502 Mersch